EU-Verbot für Staubsauger mit hohem Stromverbrauch

Staubsauger EU Energielabel A bis G
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UPDATE: Das EU-Energielabel für Staubsauger, darf aufgrund eines EuG-Gerichtsurteils seit dem 19.01.2019 nicht mehr zur Kennzeichnung auf Staubsaugern genutzt werden. Sobald eine neue, rechtskonforme Verordnung durch die Europäische Kommission verabschiedet wird, werden wir Sie hier darüber informieren.

Das Verbot gilt seit September 2014 in der ganzen EU. Verboten werden Staubsauger, die über 1600 Watt Leistung bringen. Diese Regelung gilt bis 2017. Ab dem Jahr 2017 müssen die Staubsauger-Hersteller Ihre Produkte auf maximal 900 Watt herunter geregelt haben. Das dies ohne Saugkraftverlust möglich ist, zeigen uns schon heute diverse Staubsauger-Modelle führender Unternehmen. Großen Anteil an den guten Saugergebnissen haben die durchdachten Bodendüsen.

Energielabel bei Staubsaugern

Eine weitere Auflage aus Brüssel ist, das die Bodenstaubsauger mit einem „Energielabel“ versehen werden müssen, welches dem Verbraucher auf einem Blick zeigt, wie hoch der Verbrauch des jeweiligen Gerätes ist. Gestaffelt sind die Verbräuche von A bis G. A (grün) steht dabei für den geringsten Verbrauch und G (rot) für den höchsten. Entscheidend hierbei ist natürlich auch wieder die Watt-Zahl/Leistung.

Stärkere Sauger mit weniger Watt

Die alte Faustformel „je mehr Watt desto besser die Saugleistung“ gilt nicht mehr. Diese Problematik haben die Hersteller mit den effektiveren Bodendüsen aus dem Weg geräumt. Im Gegenteil, die aktuellen Staubsaugerdüsen sind zum Teil derartig stark, dass kleinere Teppiche an ihnen hängen bleiben. Und das bei einer Staubsaugerleistung von nur 800 Watt. Sie können also beruhigt auch zu Modellen der Kategorie A greifen, ohne Angst haben zu müssen, die gerade gesaugte Stelle noch weitere Male reinigen zu müssen.

Staubaufnahme und Staubemission

Es sind zukünftig noch weitere Punkte beim Erwerb eines Staubsaugers ausschlaggebend. Die Parameter Staubaufnahme und Staubemission zum Beispiel. Sie sollten heute generell mehr auf das Kleingedruckte der Energiekennzeichen achten. Auf diesen müssen nämlich neben der Saugleistung auch der Schallleistungspegel (dB) sowie die Teppichreinigungsklasse gekennzeichnet werden.

Fazit: Wir finden den Weg, den die EU in Sachen Energiepolitik vorgibt, richtig und wegweisend. Diese Politik wird in Zukunft nicht nur die Hersteller von Staubsaugern treffen, sondern eine ganze Reihe weiterer Haushaltsgeräte. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten.

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